Ermittlungsverfahren gegen Burkhard Schröder
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Der Polizeipräsident von Berlin, Landeskriminalamt 5142, hat mir in einem Schreiben vom 31.10.2000 mitgeteilt, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren geführt wird, das folgende Beschuldigung zum Gegenstand hat:

Tatvorwurf (Delikt mit kriminologischer Bezeichnung): Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Tatort (Anschrift): Links mit strafrechtlich relevantem Inhalt unter "burks.de"

Das Ermittlungsverfahren wurde am 29.11.2001 eingestellt.

Der Journalisten-Verband Berlin hat mir Rechtsschutz gewährt. Mein Anwalt: Dr. Christian Donle, Kanzlei Preu Bohlig & Partner

Neuigkeiten
  • 24.12.2001. Mein Anwalt wird im Januar 2002 die Akten einsehen und mir mitteilten, warum das Verfahren eingestellt wurde. Dem Beschuldigten wird das nicht automatisch mitgeteilt.
  • 07.12.2001. Mit Schreiben vom 29.11.2001 teilt die Staatsanwaltschaft Berlin mit, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde!
  • 25.06.2001. Bis jetzt keine Reaktion der Staatsanwaltschaft.
  • 30.01.2001 Brief des Anwalts Dr. Donle an die Staatsanwaltschaft:

    "...Im übrigen erlaube ich mir die höfliche Anfrage, ob die rechtliche Würdigung seitens der Staatsanwaltschaft bereits vorangeschritten ist...Die Rechtsfrage ist sicherlich einer kurzfristigen Klärung zugänglich."

  • 22.01.2001 Eine kleine Korrespondenz: Die Zeitschrift Journalist schreibt in ihrer Ausgabe vom Januar 2001 unter der Überschrift "Verbotene Web-Links":

    "Die Berliner Polizei hat gegen den Journalisten und Rechtsextremismus-Experten Burkhard Schröder Ermittlungen aufgenommen. Der Grund: Schröder hatte auf seiner Homepage (www.burks.de) die Internet-Seiten von 100 rechten Gruppen zugänglich gemacht. Schröder meint, sich ausreichend von den Websites rechter Organisationen distanziert zu haben: Über der Link-Liste war ein "Stop Fascism"-Symbol angebracht, daneben ein Tucholsky-Zitat zu lesen: "Der Feind steht rechts.";"

    In der nächsten Ausgabe wird der Journalist folgenden Leserbrief von mir veröffentlichen:

    "Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen mich, weil ich "die Internet-Seiten von 100 rechten Gruppen zugänglich gemacht" habe. Es gibt kein Gesetz, das das verbieten würde. Ausserdem handelt es sich um Links auf Seiten im WWW, nicht um "Internet-Links". Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen "Verwenden(s) von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", "Tatort: Links mit strafrechtlich relevantem Inhalt unter "burks.de"". Ich verwende auf meinen Seiten keine Kennzeichen verfassungswidriger Symbole; einige Seiten im WWW, die ich verlinkt habe, enthielten oder enthalten jedoch solche. Es ist nicht verboten, verfassungsfeindliche Symbole zu zeigen, wenn es der staatsbürgerlichen Aufklärung dient. Es gibt auch kein Gesetz oder eine Vorschrift, die definiert, was eine "ausreichende Distanzierung" sei. Ich bin der Meinung, dass eine formale Distanzierung bei Links im WWW ohnehin nicht nötig ist. Ausserdem ist mir rätselhaft, wieso Sie in der Vergangenheitsform schreiben: Die Linksammlung gibt es immer noch, das "Stop-Fascism"-Symbol ebenso."

  • 10.01.2001: Aus einem Brief des Anwalts Dr. Donle an die Staatsanwaltschaft - Thema u.a.: "Hakenkreuze auf Webseiten" (Auszüge):

    "...übersende ich Ihnen anbei Kopie der...Financial Times Deutschland vom 02.01.2001. Auf der unteren Seitenhälfte finden Sie abgelichtet eine Annonce der "Aktion Gemeinsinn e.V." ...
    Da die Staatsanwaltschaft in Berlin sicherlich auch bei dieser Annonce keine ausreichende Distanzierung (wie bei meinem Mandanten auch) feststellen können wird, gehe ich sicher recht in der Annahme, dass Sie ein Ermittlungsverfahren gegen die Financial Times Deutschland (Geschäftsführung) ... und die "Aktion Gemeinsinn e.V." (mit ihrem Schirmherrn Bundespräsident Johannes Rau) einleiten werden.
    Der Homepage der "Aktion Gemeinsinn e.V." entnehme ich, dass auch Herr Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf sowie weitere Persönlichkeiten wohl ebenfalls als Teilnehmer der Tat bedacht werden müssen...
    Mein Mandant sieht mit gespannter Erwartung dem Tag entgegen, an dem er mit diesen Persönlichkeiten gemeinsam in eine Zelle einrücken muss. ..."

  • 08.12.2000: Der relevante Inhalt der Ermittlungsakten zusammengefasst:
    • Ein Kriminalkommissar des Bundeskriminalamts schrieb im August an das Landeskriminalamt Berlin: auf burks.de seien Links auf rechtsextremistische Websites gefunden worden. Der Domain-Inhaber sei Burkhard Schröder. Keine weiteren Anweisungen oder Bitten an das LKA.

    • Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg teilte dem LKA Berlin im August mit, ein User, der sich als "Online-Rassismus-Jäger" ausgebe, habe sich gemeldet und auf die Linkliste hingewiesen, die angeblich rechtsextremistischen Inhalt besitze. Das LKA Baden-Württemberg ermittelte den Domain-Inhaber Burkhard Schröder und übersandte Ausdrucke der Linkliste.

    • Im September meldete sich ein besorgter Bürger aus Berlin-Neukölln bei einem Kriminaloberkommissar und teilte mit, er habe die Homepage burks.de gefunden. Er sei empört, dass man darüber die Homepages der NSDAP/AO oder "Blood and Honour" erreichen könne. Der besorgte Bürger "vereinbarte" mit dem Kommissar, Ausdrucke anzufertigen und gab diese auf der Dienststelle des LKA ab.

    • Im Oktober meldete sich die regionale EDV-Beweissicherungs- und Auswertungsstelle der Kriminalpolizeinspektion Rosenheim, man habe soeben eine Internetseite mit Links zu rechtsextremen Inhalten gefunden. Man habe die Sache an das Kommissariat Staatsschutz bei der Kriminalpolizeinspektion Rosenheim weitergeleitet.

    • Der Berliner Kriminaloberkommissar fertigte einen Zwischenbericht an die Staatsanwaltschaft. Man könne über die Linkliste die NSDAP/AO USA erreichen. Man könne ein Hitler-Portrait, "Mein Kampf" und das Computerspiele "Nazi-Doom" herunterladen. Der Domain-Inhaber Burkhard Schröder sei aufgrund mehrerer Veröffentlichungen über die rechtsextreme Szene in Deutschland bekannt geworden. Der Vorgang werde der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um strafrechtliche Würdigung übersandt. Bei einer Einstellung des Verfahrens bitte man, eine Kopie der staatsanwaltlichen Verfügung zu übersenden.

    • Die Staatsanwaltschaft schreibt sinngemäss: Generell bestehe die Möglichkeit eines strafbaren Verhaltens im Sinne des § 27 StGB durch Setzen eines Links, weil sich aus der Internet-Seite, auf die verwiesen werde, ein strafbarer Inhalt ergäbe. Da durch den Beschuldigten keine Distanzierung bzw. kein erklärender Hinweis gegeben werden [!! B.S.], sei eine Beihilfe möglich. Der Beschuldigte möge das erklären. "Es ist ihm daher rechtliches Gehör zu gewähren." Die Staatsanwaltschaft bittet darüber hinaus aktenkundig zu machen, "dass es die Seite des Beschuldigten ist."

    • Aus einem Schreiben meines Anwalts Dr. Christian Donle: "Bei so viel Präzision, juristischer Detailverliebtheit und Internet-Kenntnis stockt natürlich einem medienrechtlich auch nur leicht gebildeten Juristen der Atem. Die gedankliche Eindringtiefe der Staatsanwaltschaft ist beachtlich."

FAQ Nazi-Links
Häufig gestellte Fragen zum Thema
  • Warum verlinken Sie Nazi-Seiten?

    Aus mehreren Gründen. Ich recherchiere seit 1988 intensiv zum Thema Rassismus, Antisemitismus und Neonazis. Aus dieser Arbeits sind zahlreiche Bücher und Artikel in vielen Zeitungen entstanden. Ich nutze mein Informationsportal, um zu recherchieren und um anderen die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren. Es gibt kein anderes Portal in deutscher Sprache, das einen vergleichbaren Überblick über Neonazismus im Internet bietet. Wer "über" und "gegen" rechts aufklären will, muss die betreffenden Seiten anschauen - was sonst? Wie sollte man sich anders über Rechtsextremismus informieren - indem man nur das Gute, Schöne und Wahre zur Kenntnis nimmt? Wer keine Links will, verzichtet darauf, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Das fände ich fatal.

    Bücher und Zeitungsartikel verfahren ähnlich: Wer Nazis zitiert, setzt das Publikum Nazi-Propaganda aus. Ich finde es albern, wenn Journalisten sich anmassen, die Realität dem Publikum nur in kleinen Häppchen zumuten zu wollen, als seien sie im Gegensatz zu anderen so weltanschaulich gefestigter. (Vgl. zum Beispiel das ausführliche Interview mit Christian Worch in SPIEGELreporter 11/2000.) Wo ist der Unterschied, die Wirkung betreffend, zu Links im World Wide Web?

    Ein weitere wichtiger Grund: Vor einigen Jahren führte ich Gespräche mit der Landeszentrale für politische Bildung in NRW über das Thema "Jugendserver Rechtsextremismus" - es gibt, so der Konsens, einen Bedarf, Links zu rechtsextremistischen Websites in einen aufklärenden Zusammenhang zu stellen. Ohne ein solches Portal werde sich Interessierte auf den Original-Seiten informieren. Die "gefährlichen" Seiten sind aber nicht als solche zu erkennen. Auf meinem Portal stehen sie unter "Gleichgesinnten". Das damalige Projekt scheiterte aus zwei Gründen: Der Verfassungsschutz hätte - aus Gründen, die niemand benennen konnte - beteiligt werden müssen, ich hätte dann eine Mitarbeit abgelehnt; und die Juristen des Hauses hatten Bedenken.

    Die Frage "warum Links zu Nazi-Seiten?" impliziert eine bestimmte Wirkungstheorie über Medien. Warum nicht? Die Antwort darauf ist die betreffende Theorie.

  • Nutzen nicht auch Neonazis Ihre Seiten?

    Ja. Leider kann ich nicht verhindern, dass auch Nazis meine Seiten nutzen und verlinken. Ich kann auch nicht verhindern, dass Neonazis wie die Betreiber von stoertebeker.net meine Linksammlung in einem Frame zitieren, obwohl das nach deutscher Rechtssprechung nicht erlaubt ist. Eine Whois-Datenbank gibt Auskunft, warum ich nicht dagegen klagen kann. Ich kann per Javascript zwar verhindern, dass der Link auf die Seite führt, die z.B. stoertebeker.net verlinkt hat (hier durch Umleitung auf eine andere Seite meiner Website); wer - was zu empfehlen ist - ohne eingeschaltetes Javascript surft, kommt trotzdem zum Ziel.

    Wer Suchmaschinen nutzt, kommt mit "einschlägigen" deutschen Suchbegriffen fast immer auf meine Website - das freut Nazis nicht besonders. Das ist ein positiver und nicht unbedingt beabsichtigter Nebeneffekt. Ich bin der Meinung, dass der Anblick neonazistischer Propaganda im World Wide Web oder im Usenet die politische Einstellung nicht ändert, solange diese Propaganda kommentiert und in einen Zusammenhang gestellt wird, der die glaubwürdig nicht positiv bewertet.

  • Warum distanzieren Sie sich nicht von den rechten Links?

    Wie soll man die Grafik "Stop Fascism" anders interpretieren als eine Distanzierung? Ausserdem habe ich einige Links abwertend kommentiert und am Ende der Seite Verweise auf Bücher gegeben, die sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen. Eine Distanzierung ergibt sich ausserdem aus dem eindeutigen Ambiente meiner Website, meiner Biografie, meinen Büchern und meinen Artikeln. Ich möchte nicht die vorformulierte und - bei rechten Websites immer scheinheilige verbale Distanzierung übernehmen. Das würde nichts ändern.

    Ich habe in der Vergangenheit E-Mails von Nazis bekommen, die sich über das Hintergrundgeräusch der Linksammlung mokierten, das die meisten Browser automatisch abspielen. Ich sehe keine Grund das zu ändern - es demonstriert nur zusätzlich meine Gefühle beim Anblick von Neonazi-Websites.

    In den letzten Monaten - im Zusammenhang meiner Recherchen zu meinem Buch Nazis sind Pop - ergab sich ein reger und zumeist unerfreulicher E-Mail-Austausch mit Leuten, die ich auf Grund meiner Recherchen der rechten Szene zuordne, die aber nicht in eben diesem Ambiente - auf meiner Linksammlung - auftauchen wollten. Die Herren drohten mit Anwälten. Ich habe in allen Fällen meine Meinung nicht geändert.

    Ich möchte nicht verhehlen, dass ich Verfechter des First Amendments der US-amerikanischen Verfassung (Originaltext) bin - in jedem Fall eine weitaus effektivere Form, gegen Rassismus und Antisemitismus vorzugehen als Verbote und Zensur. Das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit und sich zu informieren ist die Basis der Demokratie. Wer das anders sieht, ist ein Feind der Verfassung.

    Ich orientiere mich an der Praxis des Simon Wiesenthal Centers und des Nizkor-Archivs, das ebenfalls Links zu Nazi-Seiten wie der Ernst Zündels anbietet. Trotz des - weitgehend sinnfreien - Wortschwalls während des Medien-Hypes zum Thema "Rechtsextremismus" im Sommer 2000 hat sich bisher niemand gefunden, der eine deutsche Version des Nizkor-Archivs anbieten würde, obwohl der Bedarf schon lange bekannt ist.

Reaktionen:
  • on.line-Demonstration
  • Telepolis: Sind Links auf Nazi-Seiten selbst strafbar? Florian Rötzer, 4.11.2000

  • akademie.de: Ermittlungen wegen Links auf rechtsextreme Sites, 5.11.2000

  • Geeksworld: Links gegen Rechts, 6.11.2000
  • Kurt Sagatz: Verbotene Internet-Links? Tagesspiegel Berlin, 7.11.2000

  • Gefahr auf der Website? - Interview (Uwe Kalbe) im Neuen Deutschland, 9.11.2000 [56kb]

  • Ernst Corinth: Beifall von der falschen Seite, Telepolis 26.11.2000

  • Zitty Berlin, Nr. 25/2000, S. 38: "Informieren statt Ignorieren - Burkhard Schröder über den Kampf gegen Faschismus", Interview Martin Kaluza

  • Sonja Zekri: Links nach Rechts, Frankfurter Allgemeine Zeitung 30.11.2000 (55kb)

  • Paul Ganster: LKA in Berlin durchgedreht ? Logoset, Völklingen

  • BIFFF - der aus dubiosen Quellen finanzierte Familienbetrieb (Peter "McCarthy" Kratz & Lebensabschnittsgefährte) entlarvt das Böse. :-) ("Auch Berlins Vize-Senatssprecher in spe Helmut Lölhöffel ist in die Affäre um die Verbreitung von Nazi-Propaganda durch den Journalisten Burkhard Schröder verwickelt")

  • Markus Reuter: Verkehrte Welt – Faschismus-Experte auf der Anklagebank, metronaut.de o.D.

  • Claus Leggewie: Horst Mahler ist ein Papiertiger, Die Zeit, 18.1.2001, Rezension von: "Rainer Fromm/Barbara Kernbach: Rechtsextremismus im Internet" Anmerkung (aus einem Brief eines ZEIT-Autors): "...man findet es beim Olzog Verlag schade, dass [die Rezension, B.S:] massiv für sie werbe und entwickelt Verständnis für die Strafanzeige gegen Herrn Schröder."

  • Alvar C.H. Freude: Die digitale Schere im Kopf, 5.3.2001

  • Jungle World: Das Kreuz mit den Haken, 21.03.2011

  • Heise-Newsticker: Links nach rechts doch nicht strafbar,10.12.2001

Weitere Links:
Last update: 20.05.2004, update der Links: 19.10.2014